Schul- und Hausordnung der Ostseeschule Ückeritz*

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* Aufgrund der besseren Lesbarkeit der Hausordnung wurde die männliche Genderform gewählt, jedoch sind immer beide Geschlechter gemeint.

Präambel

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Auch an unserer Schule muss das Verhalten aller vom Verständnis füreinander getragen sein und die gemeinsame Arbeit fördern. Unsere Schul- und Hausordnung soll diesem Grundsatz dienen.

1. Schulbesuch

1.1 Alle Schüler sind zum regelmäßigen Schulbesuch und zur pünktlichen Teilnahme am Unterricht berechtigt und verpflichtet. Weitere schulische Veranstaltungen können verbindlich gemacht werden. Bei Schulversäumnissen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Schule umgehend, d.h. an Unterrichtstagen bis spätestens 8 Uhr, den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist unverzüglich nachzureichen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuarbeiten.

1.2 Arztbesuche oder andere außerschulische Termine erfolgen bis auf begründete Ausnahmen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Teil- oder Ganzbefreiungen vom Sportunterricht werden unter Vorlage eines ärztlichen Attestes gewährt. Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts in begründeten Fällen erfordert die Zustimmung des unterrichtenden Lehrers oder des Klassenleiters. In Krankheitsfällen meldet sich der Schüler beim Fachlehrer. Dieser regelt Weiteres und es erfolgt der Vermerk im Klassenbuch. Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch und von einzelnen Schulveranstaltungen sind schriftlich und rechtzeitig, in der Regel eine Woche vor dem Ereignis, beim Klassenleiter zu stellen.

1.3 Die Teilnahme am Wahlpflichtunterricht sowie am Religions- bzw. Philosophieunterricht ist nach dem Beitritt für die Dauer von mindestens einem Schuljahr verbindlich. Ein Wechsel zwischen den Wahlpflichtunterrichtsfächern (Hauswirtschaft, Fremdsprachen, Individueller Wahlunterricht) ist nur in Ausnahmefällen in Absprache mit der Schulleitung möglich.

1.4 Alle Veränderungen der Personalien sind dem Klassenleiter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Hausordnung

2.1 Der Schulleiter, die Lehrkräfte und die im Auftrag des Schulleiters an der Schule tätigen Personen sind allen Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anordnungen sind zu befolgen.

2.2 Vor Unterrichtsbeginn sind der Schulhof und das Foyer Treffpunkt aller Schüler. Alle an der Schule tätigen Lehrer und Schüler tragen durch rechtzeitiges Erscheinen dazu bei, dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. Bei Nichterscheinen des Lehrers meldet der Klassensprecher den Sachverhalt spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.

2.3 Schüler der 9. und 10. Klassen sowie der 8. Klassen ab 2. Halbjahr dürfen auf Antrag der Eltern und mit Genehmigung des Schulleiters zwischen der 6. und 7. Stunde sowie in Freistunden das Schulgelände verlassen.

2.4 Auf das Grußwort legen wir an unserer Schule großen Wert. Kopfbedeckungen aller Art sind während der Unterrichtszeit abzusetzen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

2.5 Die Unterrichtszeiten und die einzuhaltenden Pausen sind für alle verbindlich. Vor Stundenbeginn packen alle Schüler ihre Arbeitsmittel, die für das jeweilige Unterrichtsfach benötigt werden, aus.

2.6 Die kleinen Pausen dienen der Kurzentspannung, des WC-Ganges oder des unverzüglichen Raumwechsels.

2.7 Die Unterrichtsräume werden nur in Anwesenheit des Lehrers bzw. mit dessen Genehmigung betreten. Das Sitzen auf den Schultischen, Fensterbänken, Fußböden sowie Heizkörpern ist in den Schulgebäuden nicht gestattet. Das Öffnen und Schließen der Fenster, Jalousien und Vorhänge in den Unterrichtsräumen erfolgt nur durch den Fachlehrer oder auf dessen Anwei-
sung. Die Garderobe ist grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Garderobenhaken aufzuhängen. Wertgegenstände sind mit sich zu führen. Ein Herauslehnen aus den Fenstern ist verboten. Für von Schülern mitgebrachte Wertgegenstände haften der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten selbst. Die Schule übernimmt für Gegenstände, die nicht der Schulpflichterfüllung dienen und/oder für den Unterricht nicht notwendig sind, keine Haftung.

2.8 In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof oder dem Freizeitbereich „Sandbank“ auf. Das Toben und Lärmen sind in den Schulgebäuden untersagt, Verunreinigungen sind zu unterlassen. Die Mensa steht in den Mittagspausen den Schülern zur Verfügung, die zum Essen angemeldet sind.

2.9 Das Werfen von Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das gilt auch für Schneebälle. Das Betreten der Böschungen und Blumenrabatten ist nicht erlaubt.

2.10 Das Mitführen, der Besitz und der Konsum von Zigaretten, Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Alkohol und Getränken mit aufputschender Wirkung (gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas) sowie das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (Hieb-, Stich- und Schusswaffen oder Munition) und Feuerzeugen sind auf dem gesamten Schulgelände und während aller schulischen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen am außerschulischen Lernort. Bei Verstößen ist umgehend die Schulleitung zu informieren.

2.11 Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts und der Ganztagsbetreuung unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung. Das Betreten des Schulhauses nach 16 Uhr muss beim Schulleiter angemeldet sein, da das Gebäude elektronisch gesichert ist. Diesbezüglich ausgelöste Fehlalarmkosten sind vom Verursacher zu tragen.

2.12 Schulfremden Personen ist der Zugang zum Schulgelände nur nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung erlaubt, wenn die Genehmigung der Schulleitung vorliegt. Gäste melden sich unverzüglich im Sekretariat an.

2.13 In den Schulgebäuden ist die Nutzung von internetfähigen Endgeräten und sonstigen elektronischen Geräten nicht gestattet. Sie sind vor dem Betreten der Schule auszuschalten. Ausnahme hiervon ist lediglich die Weisung durch Lehrkräfte zu Unterrichtszwecken und die Arbeit mit den für den Unterricht genutzten I-Pads. Eine missbräuchliche Verwendung der o.g. Geräte (z.B. durch Persönlichkeits- und/oder Urheberrechtsverletzungen, Täuschungs-
versuche in Leistungsbewertungs- und Prüfungssituationen) kann schul-, straf- und/oder zivilrechtliche Folgen haben. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung dieser elektronischen Geräte und Zubehöre keine Haftung. Verstößt ein Schüler gegen einen dieser
Grundsätze, wird das Gerät eingezogen. Es kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat persönlich abgeholt werden. Die Nutzung von internetfähigen Endgeräten und sonstigen elektronischen Geräten ist nur auf dem Schulhof gestattet.

2.14 Das Essen sowie das Kaugummikauen sind während der Unterrichtsstunden untersagt. Das Trinken von koffein- und taurinhaltigen Getränken, unter anderem Energy-Drinks, ist Schülern auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

2.15 Eine dem Schulalltag angemessene Kleidung wird von allen Schülern erwartet. Sie sollte funktional und der jeweiligen Witterung angepasst sein. Das Tragen von provokanter und/oder verfassungsfeindlicher Kleidung, Accessoires und Abzeichen ist nicht erlaubt. Gewalt verherrlichende, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Kleidung sind in der Schule verboten.

2.16 In diesem Zusammenhang ist in unserer Schule die verdeckte oder offene Zurschaustellung aller Symbole extremistischer Gesinnung untersagt (handschriftliche Verwendungen, Logos, Ton- und Bildträger, Handyklingeltöne und Internetseiten). Des Weiteren werden verbale Äußerungen mit rassistischem oder sexistischem Inhalt nicht toleriert.

2.17 Alle Aushänge bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

3. Sachbeschädigungen, Diebstähle, Fundsachen, Unfälle

3.1 Sachbeschädigungen müssen im Sekretariat unverzüglich gemeldet werden. Bei mutwilligen Zerstörungen, grober Fahrlässigkeit bzw. schuldhaftem Verhalten haften die Schüler bzw. die Eltern.

3.2 Jeder ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, Diebstähle zu verhindern. Festgestellte Diebstähle müssen sofort im Sekretariat angezeigt werden. Wertgegenstände, Mobiltelefone und Geld sowie private elektronische Geräte einschließlich Zubehör, die nicht ausdrücklich auf Weisung einer Lehrkraft mitgebracht werden sollten, werden bei Verlust oder Diebstahl
nicht ersetzt.

3.3 Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und können dort gegenEigentumsnachweis abgeholt werden. Nicht abgeholte Wertgegenstände werden nach 6 Monaten Aufbewahrung dem Ordnungsamt Usedom Süd übergeben.

3.4 Schul- oder Wegeunfälle sind unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.

4. Räumung der Schule bei besonderen Gefahren

Bei außergewöhnlichen Gefahren (Feueralarm, Bombendrohung o. ä.) gelten die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Schule. Die Pläne der Fluchtwege werden auf den Fluren ausgehängt, die Stellplätze ausgewiesen.

5. Lehr- und Lernmittel

Die der Schule gehörenden Lehr- und Lernmittel sowie sämtliche technische Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung besteht Ersatzpflicht.

6. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

6.1 Für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes, die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern sowie die schulinternen Regelungen. Zur Beratung und Umsetzung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kann die Erziehungskonferenz der Ostseeschule beauftragt werden.

6.2 Die Lösung von Problemen und Konflikten ist zunächst zwischen den Betroffenen anzustreben. Gegebenenfalls können andere Lehrer, der Klassenleiter, die Schulsozialarbeiterin oder der Schulleiter hinzugezogen werden. Beschwerden oder Eingaben sind schriftlich beim Schulleiter einzureichen.