* Aufgrund der besseren Lesbarkeit der Hausordnung wurde die männliche Genderform gewählt, jedoch sind immer beide Geschlechter gemeint.

Präambel

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Auch an unserer Schule muss das Verhalten aller vom Verständnis füreinander getragen sein und die gemeinsame Arbeit fördern.
Unsere Schul- und Hausordnung soll diesem Grundsatz dienen.

1. Schulbesuch

1.1 Alle Schüler sind zum regelmäßigen Schulbesuch und zur pünktlichen
Teilnahme am Unterricht berechtigt und verpflichtet. Weitere schulische
Veranstaltungen können verbindlich gemacht werden.
Bei Schulversäumnissen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der
Schule umgehend, d.h. an Unterrichtstagen bis spätestens 8 Uhr, den Grund
des Fernbleibens mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist unverzüg-
lich nachzureichen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzu-
arbeiten.

1.2 Arztbesuche oder andere außerschulische Termine erfolgen bis auf begrün-
dete Ausnahmen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Teil- oder
Ganzbefreiungen vom Sportunterricht werden unter Vorlage eines ärztlichen
Attestes gewährt.
Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts in begründeten Fällen erfordert die Zu-
stimmung des unterrichtenden Lehrers oder des Klassenleiters. In Krank-
heitsfällen meldet sich der Schüler beim Fachlehrer. Dieser regelt Weiteres
und es erfolgt der Vermerk im Klassenbuch.
Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch und von einzelnen Schulveran-
staltungen sind schriftlich und rechtzeitig, in der Regel eine Woche vor dem
Ereignis, beim Klassenleiter zu stellen.

1.3 Die Teilnahme am Wahlpflichtunterricht sowie am Religions- bzw. Philoso-
phieunterricht ist nach dem Beitritt für die Dauer von mindestens einem
Schuljahr verbindlich. Ein Wechsel zwischen den Wahlpflichtunterrichts-
fächern (Hauswirtschaft, Fremdsprachen, Individueller Wahlunterricht) ist
nur in Ausnahmefällen in Absprache mit der Schulleitung möglich.

1.4 Alle Veränderungen der Personalien sind dem Klassenleiter unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.

2. Hausordnung

2.1 Der Schulleiter, die Lehrkräfte und die im Auftrag des Schulleiters an der
Schule tätigen Personen sind allen Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Ihre Anordnungen sind zu befolgen.

2.2 Vor Unterrichtsbeginn sind der Schulhof und das Foyer Treffpunkt aller
Schüler. Alle an der Schule tätigen Lehrer und Schüler tragen durch recht-
zeitiges Erscheinen dazu bei, dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewähr-
leistet ist.
Bei Nichterscheinen des Lehrers meldet der Klassensprecher den Sachverhalt
spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.

2.3 Schüler der 9. und 10. Klassen sowie der 8. Klassen ab 2. Halbjahr dürfen auf
Antrag der Eltern und mit Genehmigung des Schulleiters zwischen der 6. und
7. Stunde sowie in Freistunden das Schulgelände verlassen.

2.4 Auf das Grußwort legen wir an unserer Schule großen Wert.
Kopfbedeckungen aller Art sind während der Unterrichtszeit abzusetzen.
Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

2.5 Die Unterrichtszeiten und die einzuhaltenden Pausen sind für alle
verbindlich.
Vor Stundenbeginn packen alle Schüler ihre Arbeitsmittel, die für das jewei-
lige Unterrichtsfach benötigt werden, aus.

2.6 Die kleinen Pausen dienen der Kurzentspannung, des WC-Ganges oder des
unverzüglichen Raumwechsels.

2.7 Die Unterrichtsräume werden nur in Anwesenheit des Lehrers bzw. mit
dessen Genehmigung betreten. Das Sitzen auf den Schultischen, Fenster-
bänken, Fußböden sowie Heizkörpern ist in den Schulgebäuden nicht ge-
stattet. Das Öffnen und Schließen der Fenster, Jalousien und Vorhänge in den
Unterrichtsräumen erfolgt nur durch den Fachlehrer oder auf dessen Anwei-
sung.
Die Garderobe ist grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Garderoben-
haken aufzuhängen. Wertgegenstände sind mit sich zu führen. Ein Heraus-
lehnen aus den Fenstern ist verboten.
Für von Schülern mitgebrachte Wertgegenstände haften der Schüler bzw. die
Erziehungsberechtigten selbst. Die Schule übernimmt für Gegenstände, die
nicht der Schulpflichterfüllung dienen und/oder für den Unterricht nicht
notwendig sind, keine Haftung.

2.8 In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof oder dem
Freizeitbereich „Sandbank“ auf. Das Toben und Lärmen sind in den Schulge-
bäuden untersagt, Verunreinigungen sind zu unterlassen. Die Mensa steht in
den Mittagspausen den Schülern zur Verfügung, die zum Essen angemeldet
sind.

2.9 Das Werfen von Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände unter-
sagt. Das gilt auch für Schneebälle. Das Betreten der Böschungen und
Blumenrabatten ist nicht erlaubt.

2.10 Das Mitführen, der Besitz und der Konsum von Zigaretten, Drogen, drogen-
ähnlichen Substanzen, Alkohol und Getränken mit aufputschender Wirkung
(gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas) sowie das Mitführen von Waffen,
waffenähnlichen Gegenständen (Hieb-, Stich- und Schusswaffen oder Muni-
tion) und Feuerzeugen sind auf dem gesamten Schulgelände und während
aller schulischen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltun-
gen am außerschulischen Lernort.
Bei Verstößen ist umgehend die Schulleitung zu informieren.

2.11 Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts und der Ganztagsbetreuung
unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung. Das Betreten des
Schulhauses nach 16 Uhr muss beim Schulleiter angemeldet sein, da das
Gebäude elektronisch gesichert ist. Diesbezüglich ausgelöste Fehlalarm-
kosten sind vom Verursacher zu tragen.

2.12 Schulfremden Personen ist der Zugang zum Schulgelände nur nach vorheri-
ger rechtzeitiger Anmeldung erlaubt, wenn die Genehmigung der Schullei-
tung vorliegt. Gäste melden sich unverzüglich im Sekretariat an.

2.13 In den Schulgebäuden ist die Nutzung von internetfähigen Endgeräten und
sonstigen elektronischen Geräten nicht gestattet. Sie sind vor dem Betreten
der Schule auszuschalten. Ausnahme hiervon ist lediglich die Weisung durch
Lehrkräfte zu Unterrichtszwecken und die Arbeit mit den für den Unterricht
genutzten I-Pads. Eine missbräuchliche Verwendung der o.g. Geräte (z.B.
durch Persönlichkeits- und/oder Urheberrechtsverletzungen, Täuschungs-
versuche in Leistungsbewertungs- und Prüfungssituationen) kann schul-,
straf- und/oder zivilrechtliche Folgen haben.
Die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung dieser elektronischen
Geräte und Zubehöre keine Haftung. Verstößt ein Schüler gegen einen dieser
Grundsätze, wird das Gerät eingezogen. Es kann nach Unterrichtsschluss im
Sekretariat persönlich abgeholt werden.
Die Nutzung von internetfähigen Endgeräten und sonstigen elektronischen
Geräten ist nur auf dem Schulhof gestattet.

2.14 Das Essen sowie das Kaugummikauen sind während der Unterrichtsstunden
untersagt. Das Trinken von koffein- und taurinhaltigen Getränken, unter
anderem Energy-Drinks, ist Schülern auf dem gesamten Schulgelände unter-
sagt.

2.15 Eine dem Schulalltag angemessene Kleidung wird von allen Schülern erwar-
tet. Sie sollte funktional und der jeweiligen Witterung angepasst sein. Das
Tragen von provokanter und/oder verfassungsfeindlicher Kleidung,
Accessoires und Abzeichen ist nicht erlaubt. Gewalt verherrlichende,
sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Klei-
dung sind in der Schule verboten.

2.16 In diesem Zusammenhang ist in unserer Schule die verdeckte oder offene
Zurschaustellung aller Symbole extremistischer Gesinnung untersagt (hand-
schriftliche Verwendungen, Logos, Ton- und Bildträger, Handyklingeltöne
und Internetseiten). Des Weiteren werden verbale Äußerungen mit ras-
sistischem oder sexistischem Inhalt nicht toleriert.

2.17 Alle Aushänge bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

3. Sachbeschädigungen, Diebstähle, Fundsachen, Unfälle

3.1 Sachbeschädigungen müssen im Sekretariat unverzüglich gemeldet werden.
Bei mutwilligen Zerstörungen, grober Fahrlässigkeit bzw. schuldhaftem Ver-
halten haften die Schüler bzw. die Eltern.

3.2 Jeder ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, Diebstähle zu verhindern.
Festgestellte Diebstähle müssen sofort im Sekretariat angezeigt werden.
Wertgegenstände, Mobiltelefone und Geld sowie private elektronische
Geräte einschließlich Zubehör, die nicht ausdrücklich auf Weisung einer
Lehrkraft mitgebracht werden sollten, werden bei Verlust oder Diebstahl
nicht ersetzt.

3.3 Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und können dort gegen
Eigentumsnachweis abgeholt werden. Nicht abgeholte Wertgegenstände
werden nach 6 Monaten Aufbewahrung dem Ordnungsamt Usedom Süd
übergeben.

3.4 Schul- oder Wegeunfälle sind unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.

4. Räumung der Schule bei besonderen Gefahren

Bei außergewöhnlichen Gefahren (Feueralarm, Bombendrohung o. ä.) gelten
die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Schule. Die Pläne der Flucht-
wege werden auf den Fluren ausgehängt, die Stellplätze ausgewiesen.

5. Lehr- und Lernmittel

Die der Schule gehörenden Lehr- und Lernmittel sowie sämtliche technische
Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust, vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Beschädigung besteht Ersatzpflicht.

6. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

6.1 Für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gelten die Bestimmungen des
Schulgesetzes, die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse des
Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern sowie die schulinternen
Regelungen. Zur Beratung und Umsetzung von Erziehungs- und Ordnungs-
maßnahmen kann die Erziehungskonferenz der Ostseeschule beauftragt
werden.

6.2 Die Lösung von Problemen und Konflikten ist zunächst zwischen den
Betroffenen anzustreben. Gegebenenfalls können andere Lehrer, der
Klassenleiter, die Schulsozialarbeiterin oder der Schulleiter hinzugezogen
werden.
Beschwerden oder Eingaben sind schriftlich beim Schulleiter einzureichen.